Kostenerstattung
 

Die Chinesische Medizin ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Bereich der Akupunktur werden unter bestimmten Voraussetzungen zwei Indikationen erstattet. Die meisten privaten Krankenkassen und einige private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung und die chinesischen Arzneimittel.

Die Berechnung erfolgt je nach Leistung nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vor Therapiebeginn können wir Sie über die ungefähr anfallenden Kosten informieren.

Die chinesischen Arzneimittel werden über Apotheken bezogen.