Die Chinesische Medizin ist keine Regelleistung der gesetzlichen
Krankenkassen. Im Bereich der Akupunktur werden unter bestimmten Voraussetzungen zwei Indikationen erstattet.
Die meisten privaten Krankenkassen und einige private Zusatzversicherungen
übernehmen die Kosten für die Behandlung und die chinesischen
Arzneimittel.
Die Berechnung erfolgt je nach Leistung nach den Richtlinien der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Vor Therapiebeginn können wir Sie über die ungefähr anfallenden Kosten
informieren.
Die chinesischen Arzneimittel werden über Apotheken bezogen.